Zum Hauptinhalt springen
menu

Bekanntmachungen für Besucher

Hinweise zum Besuch der Ausstellungsräume des Nationalen Palastmuseums

Zur Implementierung genehmigt am 22. Dezember 2012

Überarbeitung des 1., 2. und 5. Punktes am 1. Februar 2016

Überarbeitung des 5. und 6. Punktes am 2. Dezember 2016

Überarbeitung des 6. Punktes am 6. Juni 2019

01

Das Nationale Palastmuseum (im Folgenden als „Museum“ bezeichnet) gibt diese Hinweise heraus, um wertvolle kulturelle Relikte zu erhalten und die Qualität der Ausstellungen zu gewährleisten.

02

Gruppen von mehr als 10 Personen müssen ein Gruppenticket kaufen, um den Ausstellungsort zu betreten. Sie müssen ein Audioguidesystem mieten und ein Audioguidegerät gemäß den Zulassungsbestimmungen tragen. Das Museum führt Maßnahmen zur Kontrolle der Personenanzahl durch. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin für Gruppen und Audioguidegeräte.

03

Bei hohen Besucherzahlen passen Sie bitte die Besuchsroute entsprechend an, um Hindernisse zu vermeiden.

04

Im Falle von Taifunen, Erdbeben und anderer Naturkatastrophen wird die Öffnung des Ausstellungsbereiches ausgesetzt. Im Falle von Ausstellungsänderungen, Renovierungen, Bauarbeiten oder schweren Unfällen, kann das Museum die Öffnung einzelner Besuchsbereiche nach Bedarf einstellen.

05

Foto- und Videoaufnahmen ohne Verwendung von Hilfsgeräten wie Blitz, Aufhelllicht, Stativ, Selbstauslöser usw. sind im Ausstellungsbereich des Museums gestattet. Ausstellungsbereiche, in denen keine Foto- und Videoaufnahmen gestattet sind, sind mit einem Verbotsschild gekennzeichnet. Während der Aufnahmen darf die Sicherheit und Sicht Anderer nicht beeinträchtigen werden.

Kommerzielle Dreharbeiten und andere spezielle Anforderungen müssen im Voraus beantragt werden.

06

Beim Betreten der Ausstellungsräume müssen die einschlägigen Bestimmungen dieser Bekanntmachung und die Anweisungen des Servicepersonals befolgt werden. Ein Verstoß gegen die folgenden Punkte kann zu Belehrungen, Einhalten, Eintrittsverwehrung oder Aufforderung zum Verlassen des Museums führen:

 

1) Mitbringen aller Arten von verbotenen und gefährlichen Gütern, Lebensmitteln, Flüssigkeiten, Flaschen und Dosen in die Ausstellungsräume ist strengstens verboten.

 

2) Um Ruhe in den Ausstellungsräumen zu bewahren, ist es untersagt, ohne Erlaubnis und ohne Anmietung des Audioguidesystems Führungs- und Kommentarservices durchzuführen. 3) Foto- und Videoaufnahmen, die nicht dem o. g. Punkt 5 entsprechen.

 

4) Bitte verhalten Sie sich während Ihres Besuchs leise, sprechen oder lachen Sie nicht laut, stören Sie die anderen Besucher nicht.

 

5) Rennen, Spielen, Essen, Rauchen, Liegen auf Stühlen, Sitzen auf dem Boden, Schuhe ausziehen und das achtlose Wegwerfen von Papier- und anderen Abfällen ist nicht gestattet.

 

6) Haustiere (ausgenommen Blindenhunde), große Gegenstände und Spielzeug sind nicht gestattet.

 

7) Bitte achten Sie auf dezente und ordentliche Kleidung.

 

8) Rucksäcke, Reisetaschen und Koffer (Gepäckstücke größer als A3) müssen an der Garderobe abgegeben werden. Dieses Museum kann erforderliche Sicherheitsinspektionen durchführen.

 

9) Jedes andere Verhalten, das vom Museum als schädlich für die Sicherheit der Exponate oder das ordnungsgemäße Verhalten der Besucher angesehen wird.

TOP